• AdobeStock 152317747 Preview
  • Signatur
  • Steuerrichtlinien
  • Rechner
  • Stempel

Vereinsrecht: Corona-Regeln bis 31. Dezember 2021 verlängert

Die vereinsrechtlichen Sonderregelungen im "Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie" sind bis Ende 2021 verlängert worden. Sie steht es im Bundesgesetzblatt vom 28.10.2020.

Hintergrund Mit o. g. Gesetz waren vereinsrechtliche Erleichterungen eingeführt worden, zunächst befristet bis Ende 2020. Die Regelungen betreffen

- die automatische Verlängerung der Amtszeit der Vorstandsmitglieder,

- die Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung (mit internetgestützten Kommunikationsmedien wie z. B. Videokonferenz) ohne Satzungserlaubnis,

- die Vereinfachung der schriftlichen Beschlussfassung (Stimmabgabe von 50 Prozent der Mitglieder genügt). Zusätzlich können einzelne Mitglieder ihre Stimmen im Vorfeld einer (virtuellen oder
  physischen) Versammlung schriftlich abgeben. 

 

Weiterführender Hinweis

"Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Geselllschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV)" vom 20. Oktober 2020, BGBl I 2020, S 2258

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s2258.pdf%27%5D__1604563379595

 

 

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Cookies werden benötigt, damit technisch alles funktioniert und Sie auch externe Inhalte von Drittanbietern wie z.B. Google Maps lesen können.
Mit Klick auf „alle Cookies akzeptieren“ erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Dienste und die Übermittlung Ihrer Daten in die USA oder sonstige datenschutzrechtlich nicht sichere Drittstaaten einverstanden.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Technisch notwendige Cookies werden jedoch auch bei der Auswahl von „ablehnen" gesetzt.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.