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JStG 2020: Finanzausschuss beschließt Stärkung des Ehrenamts

Der Finanzausschuss des Bundestags hat am 9. Dezember 2020 eine Ergänzung des von der Bundesregierung eingebrachten JStG 2020 beschlossen. Enthalten ist auch die Stärkung des Ehrenamts.

U. a. sind folgende Verbesserungen vorgesehen:

- Vorgesehen ist eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro und der Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.

- Bis zu einem Betrag von 300 Euro wird ein vereinfachter Spendennachweis ermöglicht.

- In den Zweckkatalog der Abgabenordnung für gemeinnützige Organisationen werden die Zwecke Klimaschutz, Freifunk und Ortsverschönerung aufgenommen. 

 

 

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