Gesetzgebung: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts
Das Bundeskabinett hat am 3. Februar 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen. Durch die Neufassung der §§ 80 ff. BGB soll das Stiftungszivilrecht künftig abschließend im BGB geregelt werden. Dabei werden neue Regelungen insbesondere zum Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung sowie zur Änderung der Stiftungssatzung und zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen und zahlreiche schon bestehende Vorschriften geändert. Der Regierungsentwurf ist abrufbar unter www.mbjv.de/service/Aktuelle Gesetzgebungsverfahren.