Vereinsrecht: Corona-Regeln bis 31. Dezember 2021 verlängert
Die vereinsrechtlichen Sonderregelungen im "Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie" sind bis Ende 2021 verlängert worden. Sie steht es im Bundesgesetzblatt vom 28.10.2020.
Hintergrund Mit o. g. Gesetz waren vereinsrechtliche Erleichterungen eingeführt worden, zunächst befristet bis Ende 2020. Die Regelungen betreffen
- die automatische Verlängerung der Amtszeit der Vorstandsmitglieder,
- die Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung (mit internetgestützten Kommunikationsmedien wie z. B. Videokonferenz) ohne Satzungserlaubnis,
- die Vereinfachung der schriftlichen Beschlussfassung (Stimmabgabe von 50 Prozent der Mitglieder genügt). Zusätzlich können einzelne Mitglieder ihre Stimmen im Vorfeld einer (virtuellen oder
physischen) Versammlung schriftlich abgeben.
Weiterführender Hinweis
"Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Geselllschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV)" vom 20. Oktober 2020, BGBl I 2020, S 2258